Die wichtigsten Kinderrechte
Alle Kinder haben das Recht...
- ... gleich behandelt zu werden, egal ob sie Jungen oder Mädchen, Österreicher oder Ausländer, dick oder dünn, groß oder klein, arm oder reich, krank oder gesund sind. (Artikel 2)
- ... gesund leben zu können. So soll alles dafür getan werden, dass sie gesund bleiben, bzw. werden. Sie sollen genug essen und Kleidung bekommen. (Artikel 24, 27, 26)
- ... vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu gehöret auch der Schutz vor Beschimpfungen und Hänseleien. (Artikel 19)
- ... sich zu informieren, sich frei zu entscheiden und bei Themen, die sie betreffen, mitzubestimmen. (Artikel 12, 13,14, 17)
- ... soviel wie möglich zu lernen und eine Ausbildung zu machen. (Artikel 28, 29)
- ... zu spielen, zu basteln, Sport zu treiben, Freunde zu treffen und sich auszuruhen. (Artikel 31)
- ... dass ihre Eltern für sie da sind und sie liebevoll und respektvoll behandeln. Eltern dürfen ihren Kindern keine Gewalt hinzufügen. (Artikel 5, 19, 34)
- ... auf einen eigenen Namen, auf die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat, denn kein Kind soll mit einem anderen verwechselt werden können. (Artikel 7, 8)
- ... auf die Fürsorge beider Elternteile und das Recht auf den Kontakt zu Vater und Mutter und allen Verwandten. (Artikel 9, 10)
- ... auf Privatsphäre, das heißt niemand darf ohne Erlaubnis des Kindes dessen Post öffnen, seine E-Mails oder sein Tagebuch lesen. (Artikel 16)
- ... auch mit Behinderungen eine besondere Fürsorge und Förderung zu bekommen, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
(angelehnt an den Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Karlsruhe, Kinderbüro Karlsruhe)
jahresbericht_projekt_menschenrechtsbildung_2015.pdf